Bastelüberraschung

Liebe Gemeinde,

hinter verschlossenen Türen sind wir weiterhin für unsere Anwohner aktiv.

Die gemeinsamen Bastelnachmittage fehlen uns allerdings sehr. Damit es trotzdem etwas kreativ bleibt können Sie sich am

  1. Dezember 2020 von 10:00 – 12:00 Uhr

am Gutshaus eine Bastelüberraschung abholen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Gemeindeverein Pölchow e.V.

Der Landkreis Rostock hat im Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zum bundesweit geförderten Breitbandausbau der Telekom den Auftrag zum Ausbau in den Projektgebieten 24_03 (Gemeinden Pölchow und Papendorf) sowie 26_01 (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen) erteilt.

Für welche Haushalte kommt ein geförderter Breitbandausbau mit Glasfaser in Frage?

Eine Förderung sieht der Gesetzgeber nur für „unversorgte“ Haushalte vor. Als „unterversorgt“ gilt eine Adresse nach den aktuellen Förderbedingungen, bei der eine Geschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s im Download („Aufgreifschwelle“) erreicht wird.

Die eindeutig als unterversorgt festgestellten Haushalte wurden inzwischen durch ein gemeinsam vom Landkreis Rostock und der Telekom zusammengestelltes Schreiben informiert. Der beigefügte Antrag ist schnellstmöglich an die angegebene Adresse zurück zu senden.

Das Ausbauziel ist eine 100% Versorgung der bestehenden weißen Flecken mit einer Geschwindigkeit für Privathaushalte von mind. 100 Mbit/s im up/download (symmetrisch) und für Gewerbekunden von mind. 1 Gbit/s. Es werden nur Glasfaserleitungen nach dem FTTH- Standard verlegt. Der Landkreis Rostock hat die Telekom beauftragt für alle Haushalte, die einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (automatisch im Briefkasten) in der im Anschreiben benannten Frist zurückschicken, einen kostenlosen Hausanschluss einschließlich der Telefonanschlussdose ins Haus zu verlegen.

 

Warum habe ich noch keine Infopost erhalten?

Für diesen Fall gibt es zwei mögliche Gründe.

Zum einen arbeitet die Telekom zusammen mit dem Landkreis und den Kommunen an einem Abgleich der korrekten Adressangaben. Womöglich fällt Ihre Adresse aktuell noch darunter. Keine Sorge, nach Abschluss der Prüfung werden Sie auch informiert.

Zum anderen kann es daran liegen, dass Ihr Haus, Ihre Straße, Ihre Ortslage sich in einem bereits als ausgebaut geltendem Bereich befindet. Sollten bei Ihnen sowohl über den vorhandenen (DSL-)Internetanschluss oder über Ihre Mobilfunkverbindung Downloadgeschwindigkeiten von über 30Mbit/s verfügbar sein, dann gilt gemäß Bundesförderrichtlinie Ihr Haushalt bereits als ausgebaut.

Die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes geben für die Ausbauaktivitäten des Landkreises eindeutige Bedingungen vor: Es dürfen nur die Haushalte erschlossen werden, die bisher eine Übertragungsrate von weniger 30 Mbit/s im Download haben und bei denen kein Telekommunikationsunternehmen eine Ausbauplanung angekündigt hat. Diese Anschlüsse werden als weiße Flecken bezeichnet.

 

Welche Möglichkeiten habe ich trotzdem?

Werden Sie bitte aktiv und unterstützen Sie die Telekom. Hierzu laden Sie sich den Antrag herunter und schicken ihn mit Ihren persönlichen und grundstücksbezogenen Angaben ausgefüllt und unterschrieben an die dort angegebene Adresse. Sind Sie nicht Eigentümer, sondern z.B. Mieter, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter oder dem Eigentümer in Verbindung. Die Telekom wird in jedem Fall Ihren Antrag prüfen und Ihnen antworten.

Antrag Telekom

Versand an:
Telekom Deutschland GmbH
Bauherren „Glasfaser“
Postfach 44 03 45
44392 Dortmund

 

Breitbandverantwortlicher Amt Warnow-West

Sven Breitrück
Fachbereichsleiter Bauverwaltung
Telefon: 038207 633-41
Fax: 038207 633 29
s.breitrueck@warnow-west.de

 

 

Appell an Hundehalter

Das Ordnungsamt des Amtes Warnow-West erreichen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen von Gehwegen und Grünanlagen durch Hundekot und Belästigung durch frei laufende Hunde.

An dieser Stelle sei deshalb nochmals auf die geltende Verordnung des Amtes Warnow-West über das Führen von Hunden (HundeVO Warnow-West) hingewiesen.

Darin ist geregelt, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Orte in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr an der Leine zu führen sind.

Des Weiteren haben Führer von Hunden Kot, den ihre Hunde außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums absetzen, unverzüglich aufzunehmen und über die eigene Hausmülltonne einer sachgerechten Entsorgung zuzuleiten.

Wir appellieren daher an alle Hundehalter, o. g. Vorschriften einzuhalten und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in Anlagen verrichtet.

Finden Sie es nicht auch Ekel erregend in Hundekot zu treten?
Sollte Ihr Hund doch einmal auf dem Gehweg seine Notdurft verrichten, so gibt es im Handel zur Beseitigung billige Hundekotbeseitigungsgeräte (z. B. Pappschaufeln mit Papierbehälter) zu kaufen.

Lassen Sie Ihren Hund nur in den dafür zugelassenen Bereichen unter Aufsicht frei umherlaufen. Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Tier und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Vermeiden Sie, dass Ihr Tier Mitmenschen belästigt.

Sie schätzen es sicher auch nicht, wenn ein fremder Hund Sie anspringt und Sie beschnuppert ?
Bedenken Sie: Nicht alle Bürger sind Hundefeind! Aber auch Hundefreunde sind gegen ständiges Bellen, Anspringen oder Hundekot auf Gehwegen oder in Anlagen.

Gemäß HundeVO Warnow-West handelt ordnungswidrig, wer fahrlässig oder vorsätzlich gegen Leinenzwang und Kotbeseitigungspflicht verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen.

Ihr Ordnungsamt des Amtes Warnow-West

Information zur Grünschnittentsorgung 2020

Die Gemeinden Papendorf und Pölchow bieten an folgenden Tagen die Möglichkeit zur Entsorgung von Gartenabfällen für ihre Einwohner an.

am Samstag, den 25.04.2020, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 02.05.2020, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sie finden den Lagerplatz an der L 132 zwischen den Ortschaften Niendorf und Pölchow aus Richtung Niendorf kommend auf der rechten Straßenseite gelegen, gegenüber der Autobahnauffahrt Südstadt/Lübeck.

Es wird nur kompostierfähiges Material wie Grünschnitt, Laub, Strauchwerk etc. sowie Äste bis zu einem Durchmesser von 10-12 cm angenommen.

Nicht abgeliefert werden dürfen:
Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-, Sperr-, Gewerbe- oder Sondermüll, wie z. B. Wurzelstöcke u. ä. zuzuordnen sind.

Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u. ä., was der Anlieferung von Gartenabfällen diente, ist wieder mitzunehmen.

Während der Öffnungszeiten stehen Ihnen Mitarbeiter zur Verfügung, welche entsprechende Kontrollen durchführen werden und deren Anweisungen zu beachten sind.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass nur Kompostabfälle von Einwohnern der Gemeinden Papendorf und Pölchow entgegengenommen werden können.

Hierfür halten Sie bitte ggf. Ihren Personalausweis bereit.

gez.                                                                           gez.
Jürgen Ahrens                                                        Irmgard Rautenberg
Bürgermeister/Papendorf                                   Bürgermeisterin/Pölchow

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