Appell an Hundehalter

Das Ordnungsamt des Amtes Warnow-West erreichen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen von Gehwegen und Grünanlagen durch Hundekot und Belästigung durch frei laufende Hunde.

An dieser Stelle sei deshalb nochmals auf die geltende Verordnung des Amtes Warnow-West über das Führen von Hunden (HundeVO Warnow-West) hingewiesen.

Darin ist geregelt, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Orte in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr an der Leine zu führen sind.

Des Weiteren haben Führer von Hunden Kot, den ihre Hunde außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums absetzen, unverzüglich aufzunehmen und über die eigene Hausmülltonne einer sachgerechten Entsorgung zuzuleiten.

Wir appellieren daher an alle Hundehalter, o. g. Vorschriften einzuhalten und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in Anlagen verrichtet.

Finden Sie es nicht auch Ekel erregend in Hundekot zu treten?
Sollte Ihr Hund doch einmal auf dem Gehweg seine Notdurft verrichten, so gibt es im Handel zur Beseitigung billige Hundekotbeseitigungsgeräte (z. B. Pappschaufeln mit Papierbehälter) zu kaufen.

Lassen Sie Ihren Hund nur in den dafür zugelassenen Bereichen unter Aufsicht frei umherlaufen. Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Tier und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Vermeiden Sie, dass Ihr Tier Mitmenschen belästigt.

Sie schätzen es sicher auch nicht, wenn ein fremder Hund Sie anspringt und Sie beschnuppert ?
Bedenken Sie: Nicht alle Bürger sind Hundefeind! Aber auch Hundefreunde sind gegen ständiges Bellen, Anspringen oder Hundekot auf Gehwegen oder in Anlagen.

Gemäß HundeVO Warnow-West handelt ordnungswidrig, wer fahrlässig oder vorsätzlich gegen Leinenzwang und Kotbeseitigungspflicht verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen.

Ihr Ordnungsamt des Amtes Warnow-West