„Wir für uns“ am 16. März 2024

Die erste Aktion „Wir für uns“ findet am kommenden Sonnabend, 16. März 2024 in den drei Dörfern unserer Kommune statt. Wir planen, um 9.00 Uhr zu beginnen.

Folgende Aktivitäten sind in der Vorbereitung besprochen worden:

Pölchow (Treffpunkt am Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege)

  • Müll sammeln in der Umgebung des Dorfteichs
  • Denkmal reinigen
  • Rabatte gegenüber dem Denkmal pflegen

Wahrstorf (Treffpunkt vor dem Gutshaus)

  • Gutshaus putzen / reparieren von Inventar
  • Anlagen um das Gutshaus pflegen
  • Müll sammeln

Huckstorf (Treffpunkt an der Bushaltestelle)

  • am Konsum und Radwanderraststelle aufräumen und etwaige Reparaturen ausführen
  • Linde an der Keramikwerkstatt für die Verkehrssicherheit zurückschneiden

Es wäre schön, wenn sich viele Einwohnerinnen und Einwohner an der Verschönerung unserer Dörfer beteiligen!

Bitte bringen Sie die nötigen Geräte (Spaten, Harke, Heckenschere, Müllsack) selbst mit. Festen Schuhwerk ist sinnvoll.

Für Essen und Trinken ist gesorgt.

Klaus-M. Bull
(Vorsitzender des Sozialausschusses)

Information zur Grünschnittentsorgung 2024

Die Gemeinden Papendorf und Pölchow bieten an folgenden Terminen im Jahr 2024 wieder die Möglichkeit zur Entsorgung von Gartenabfällen für ihre Einwohner an.

Sie finden den Lagerplatz an der L 132 zwischen den Ortschaften Niendorf und Pölchow aus Richtung Niendorf kommend auf der rechten Straßenseite gelegen, gegenüber der Autobahnauffahrt Südstadt/Lübeck.

An folgenden Tagen ist der Grünschnittplatz für Sie geöffnet:

am Samstag, den 23.03.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 13.04.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 27.04.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 25.05.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 29.06.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 27.07.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 31.08.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 28.09.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 26.10.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 09.11.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Samstag, den 23.11.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Es wird nur kompostierfähiges Material wie Grünschnitt, Laub, Strauchwerk etc. sowie Äste bis zu einem Durchmesser von 10-12 cm angenommen.

Nicht abgeliefert werden dürfen: Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-, Sperr-, Gewerbe- oder Sondermüll, wie z. B. Wurzelstöcke u. ä. zuzuordnen sind. Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u. ä., was der Anlieferung von Gartenabfällen diente, ist wieder mitzunehmen.

Während der Öffnungszeiten stehen Ihnen Mitarbeiter zur Verfügung, welche entsprechende Kontrollen durchführen werden und deren Anweisungen zu beachten sind.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass nur Kompostabfälle von Einwohnern der Gemeinden Papendorf und Pölchow entgegengenommen werden können. Hierfür halten Sie bitte ggf. Ihren Personalausweis bereit.

gez.
Jürgen Ahrens
Bürgermeister/Papendorf,

gez.
Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin/Pölchow

Information für die Anwohner zum Winterdienst

In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2023/2024 (vom 01.11. – 31.03.) weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Dies gilt:

werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,
sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.

Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn. Eine hiervon abweichende Stichstraßenregelung gibt es allerdings in der Gemeinde Papendorf.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie gewährleisten damit, dass alle Bürger diese Verkehrswege sicher nutzen können. Bei Nichteinhaltung der in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Festlegungen, ist die Verwaltung verpflichtet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, was ausdrücklich nicht angestrebt ist.

Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Satzungen der Gemeinden“.

FB Bauverwaltung
Amt Warnow-West

Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ und „Hellbach-Conventer Niederung“ – Gewässerschau 2024 sowie Gewässerunterhaltung 2024/2025

 

In der Zeit vom 29.02.2024 – 11.04.2024 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch.

Die Schauen sind öffentlich. Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768, in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock und im Internet unter wbv-untere-warnow-kueste.de.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024 in ihrer Gemeinde unterstützen!

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
  • nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

  • Wahlvorsteher/in: 120,00 EUR
  • stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 110,00 EUR
  • Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 100,00 EUR

Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.

Kritzmow, 17.11.2023

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Durch Rehasport fit zurück in den Alltag

Was ist Rehabilitationssport?
Rehasport kommt grundsätzlich für alle Menschen in Frage, die sich psychisch oder physisch krank fühlen und dies ärztlich als verordnungsrelevant eingestuft wird.

Gemeinsam, in einer Gruppe mit maximal 15 Teilnehmer*innen, wird mittels Spiel- und Sportübungen das Krankheitserleben bzw. der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst.

Qualifizierte Übungsleiter*innen führen durch eine mindestens 45-minütige Sporteinheit. In der Regel werden 50 Einheiten für 18 Monate verordnet.

Welche Sportarten werden angeboten?
Es werden vor allem folgende Sportangebote mit sehr vielfältigen Ausprägungen durchgeführt:

  • Gymnastik, z.B. mit Elementen aus Entspannungsverfahren
  • Bewegungsspiele
  • Wassergymnastik
  • Schwimmen

Wer bietet Rehasport in der Gemeinde Pölchow an?
LSV Füchse Wahrstorf
Der Verein wurde nach bundesweit einheitlichen Kriterien anerkannt und entspricht somit den regelmäßig kontrollierten Qualitätsstandards.

Für welche Indikation? Wann, wo und bei wem?
Der Verein LSV Füchse Wahrstorf, Huckstorfer Str. 14a, 18059 Pölchow bietet, unter der Leitung der zertifizierten Übungsleiterin Ines Kruse, für die Bereiche Orthopädie, Onkologie, Long Covid, Post Long Covid und Psychiatrie jeden Montag um 09:00 Uhr im Vereinshaus 60 min Rehasport an.

Wegweiser zum Rehasport in Mecklenburg-Vorpommern

  1. Sie haben eine körperliche Einschränkung, sind von Behinderung bedroht und sind chronisch krank.
  2. Sie konsultieren Ihren Haus- oder Facharzt und klären gemeinsam, ob Rehasport für Sie notwendig und möglich ist.
  3. Der Arzt verordnet den Rehasport mit Hilfe des Formulars M56 (Krankenkasse) oder dem Formular 850 (Rentenversicherung).
  4. Sie suchen ein geeignetes Sportangebot in Ihrer Nähe und lassen sich die Sportgruppe bestätigen z. B. LSV Füchse Wahstorf. Telefon 0171/7838566 oder 0173/8755575 oder per Mail unter: info@lsv-füchse-wahrstorf.de.
  5. Die bestätigte Verordnung muss durch den Kostenträger genehmigt werden.
  6. „Sport frei!“ Sie können mit dem Angebot beginnen.

Welche Kosten entstehen Ihnen?
Die Vergütung von Rehasport ist zwischen den Anbietern und den Kostenträgern vertraglich geregelt. Wenn Sie Ihrem Leistungsanbieter eine genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen für Sie keine Kosten.
Jedoch ist ein Ziel des Rehasports, alle Teilnehmer*innen an das lebensbegleitende Sporttreiben heranzuführen. So kann auch während des Verordnungszeitraums von Ihnen ein freiwilliger Beitrag gezahlt werden.
In diesem Fall können Sie Zusatzleistungen Ihres Anbieters nutzen und ggf. die Vereinsarbeit unterstützen.

Klimapate der Gemeinde Pölchow

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist mir eine Freude, mich als Klimapate der Gemeinde Pölchow vorzustellen.

Mein Name ist Marten Hufschild und ich arbeite mit dem Klikks-Projekt als Ansprechpartner für erneuerbare Energien und Klimaschutz.

Das Ziel von Klikks (Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen), das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz initiiert wurde, ist es, die CO2-Bilanz unserer Gemeinde zu senken. Gemeinsam setzen wir uns für eine nachhaltige Zukunft ein.

Ich stehe Ihnen gerne als Ihr Klimapate zur Verfügung und bin für alle Ihre Fragen und Anliegen da. Ich engagiere mich dafür, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Sozialausschuss zu vertreten. Gemeinsam entwickeln wir Projekte, die unserer Gemeinde zugutekommen. Ich schätze Ihre Ideen und freue mich darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um eine lebenswerte und umweltfreundliche Gemeinde zu schaffen.